Schülersprecher


Unsere aktuellen Schülersprecher

  • Felix Reich
  • Viola Kellerer
  • Felizia Deml
  • (Siri Mertinat)

(s.a. Art. 62 BayEUG, GSO § 10-12)

Zur Wahl zum Schülersprecher gibt es zwei Infos zum Download:

Definition:

Der Schülersprecher einer Schule ist einer von drei gewählten Vertretern der gesamten Schülerschaft.

Aufgaben: (siehe auch Art. 62)

·       Vertretung der Schüler, ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitschüler

·       Vortrag von Beschwerden, Wünschen und Anregungen aller Art bei der Schulleitung, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und einzelnen Lehrern

·       Teilnahme am Schulforum als stimmberechtigtes Mitglied und Mitgestaltung der Tagesordnung

·       Vorbereitung und Durchführung von Klassensprecherversammlungen – und seminaren
              (z.B. auch zur Vorbereitung (Meinungsbildung) auf Sitzungen des Schulforums)

·       Recht auf Information über Angelegenheiten, die die SMV betreffen durch die Schulleitung

·       Weiterleitung von Informationen (z.B. von Schulleiter, Lehrern, KM, Bezirksschülersprechern) an die Schüler

·       Vertretung von Mitschülern vor Lehrern, Gremien und der Schulleitung in Streitfällen

·       Regelmäßige informelle Treffen mit der Schulleitung
           Idealerweise institutionalisieren!

·       Besuch der Lehrerkonferenz zu best. Tagesordnungspunkten (Voraussetzung: § 6 (2))

·       Eigenständige/mitwirkende Planung/Durchführung von Veranstaltungen im schulischen Leben

·       Teilnahme an der Bezirksaussprachetagung (= BAT)

o   Die BAT findet zweimal pro Schuljahr auf Einladung des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost Herr R. Rühl statt (Schulveranstaltung!)

o   Wahl der Bezirksschülersprecher

o   Erarbeitung von Anfragen und Anträgen an das Kultusministerium und die Landesschülerkonferenz bzw. den Landesschülerrat

  • Aussprache mit dem Ministerialbeauftragten über aktuelle Themen, Rechtsfragen und Probleme
  • Fortbildungen und Austausch

Wahl der Schülersprecher:

·       Für ein Schuljahr (bis zur Wahl der neuen Schülersprecher im darauffolgenden Schuljahr)

·       In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen-sprecher

·       Wahlberechtigt: Klassensprecher und Jahrgangsstufensprecher sowie jeweils deren Stellvertreter

·       Schriftlich, geheim, getrennte Wahlgänge

·       Voraussetzung: Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten

·       Wahlleiter: Schulleiter oder ein von diesem beauftragter Lehrer

·       Abwahl: bei Verlangen von mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten

·       Ansprechpartner und Helfer:

·       Die beiden anderen Schülersprecher

·       Schulleitung (Informationsfluss!), Elternbeirat, Hausmeister (Veranstaltungen!), Sekretariat (!)

·       Klassensprecher, Tutoren, Projektleiter und andere SMV-Aktive

·       Verbindungslehrer und evtl. Stufenbetreuer

·       Bezirksschülersprecher, MB-Mitarbeiter für SMV (MB-Dienststellen der Regierungsbezirke)

·       Kreisjugendring und Stadtschülervertretung (helfen bei Geräten, Informationen, Referenten, Seminaren, Infos)

Grenzen und Gefahren (zur Beratung der Schülersprecher):

·       Überbelastung bei mangelnder Unterstützung durch die SMV

·       Absinken schulischer Leistungen durch zu viele Aktivitäten

·       Zu abgehobenes Agieren der Schülersprecher mit zu wenig Bezug zur Basis

·       Aufgaben, für die ausschließlich andere Gremien (z.B. Lehrerkonferenz, Elternbeirat) zuständig sind

·       Überhäufung mit Kleinkram (sämtliche Beschwerden, organisatorische Angelegenheiten)

·       Zwickmühle zwischen gekonntem Delegieren von Verantwortung und Alleinverantwortlichkeit als Ansprechpartner für Schulleiter, Elternbeirat etc.