Klassensprecher & Stufensprecher(Art. 62 Abs. 3 BayEUG, GSO $ 10-12):

Wahl der Klassensprecher

Jede Klasse wählt aus ihrer Mitte einen Klassensprecher und einen stellvertretenden Klassensprecher. Die Wahl hat frei, gleich, geheim, unmittelbar und allgemein zu sein. Das bedeutet, dass sich jeder als Kandidat aufstellen lassen darf. Ebenfalls darf jeder eine Stimme abgeben. Die Wahl muss geheim stattfinden. Also keine Abstimmung per Handzeichen, sondern auf einem Wahlzettel, der danach vom Klassenlehrer eingesammelt wird. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist erster Klassensprecher, der mit den zweitmeisten Stimmen ist stellvertretender Klassensprecher. Sollte Stimmgleichheit herrschen, gibt es eine Stichwahl. Beide Klassensprecher sind automatisch in der SMV, sind bei SMV-Sitzungen stimmberechtigt und dürfen somit auch auf jeden Fall den Schülersprecher wählen.

Zeitlicher Ablauf der Wahl

Die Wahlen zum Klassensprecher müssen vor der Wahl der Schülersprecher abgeschlossen sein. Wenn möglich bis spätestens zu Beginn der dritten Unterrichtswoche. Danach, z.B. in der dritten Schulwoche, kann dann der Schülersprecher gewählt werden.

Rechte und Pflichten

Vor der Wahl sollte der Klassenlehrer die Rechte und Pflichten, sowie die Eigenschaften, die ein Klassensprecher mit sich bringen sollte, vorlesen. Denn niemandem in der Klasse nützt es, wenn z.B. der Klassen-Clown aus Spaß Klassensprecher wird und nachher seine Aufgaben nicht richtig wahrnimmt.

Der Klassensprecher...

  • vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler seiner Klasse
  • wählt als Vertreter seiner Klasse den Schülersprecher
  • gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrer, Schulleitung oder Elternvertreter weiter
  • trägt Beschwerden oder Kritik an die Lehrer oder die Schulleitung heran
  • unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte
  • vermittelt bei Streit unter Mitschülern
  • vermittelt bei Streit zwischen Klasse und Lehrer
  • leitet Diskussionen in der Klasse und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch umgesetzt werden
  • ist kraft Amtes Mitglied der SMV
  • nimmt an den SMV-Sitzungen teil und informiert seine Klasse darüber
  • wirkt bei Aufgaben mit, die sich die SMV selber stellt
  • kann zum Elternabend eingeladen werden

Der Klassensprecher sollte nicht...

  • der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein
  • derjenige sein, der alles alleine macht
  • der Aufpasser in der Pause sein
  • derjenige sein, der alle Probleme alleine lösen muss
  • einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt
  • einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss

Der Klassensprecher sollte folgende Fähigkeiten mit sich bringen...

  • frei sprechen und gut argumentieren können
  • bereit sein, sich für die Klasse in der SV zu engagieren
  • Probleme erkennen und formulieren können
  • unparteiisch sein
  • Interesse an der Klassengemeinschaft haben
  • kompromissbereit sein

Grenzen und Gefahren

-          Sich ausnutzen lassen als Hilfskraft für alle möglichen organisatorischen Arbeiten

-          Beeinträchtigung der schulischen Leistungen durch zu hohe Belastung

-          Überforderung

-          Wahl von Wichtigtuern

-          Amtsmissbrauch (zur Durchsetzung der eigenen Interessen)