Schulberatung

Die Beratung aller an der Schule in irgendeiner Form aktiv Beteiligten ist seit dem Beginn der siebziger Jahre institutionalisiert. Zu den Aufgaben der Beratung ist zunächst jede Lehrkraft aufgerufen, die mit den Schülern täglichen Kontakt pflegt und sie von daher auch am besten kennt. Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen erlegt diese Aufgabe in Artikel 78, neben der Schule insgesamt, jedem Lehrer und jeder Lehrerin ausdrücklich auf: „Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen. Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrer und Schulpsychologen bestellt."

Der Beratungslehrer ist Experte für die zahlreichen Facetten unseres bayerischen Schulsystems und kann am besten bei der persönlichen Schullaufbahnentscheidung beraten. In dem dreijährigen Studium, welches ein Beratungslehrer durchläuft, ist jedoch nicht nur das Schulsystem als Ganzes Studieninhalt, sondern es werden die pädagogisch-psychologischen Voraussetzungen vermittelt, um auch Erziehungs-, Lern- und Motivationsschwierigkeiten bei der Beratung zu berücksichtigen und anzugehen.

Liegt der Schwerpunkt in der Beratung im pädagogisch-psychologischen Bereich, kann auch die Schulpsychologin der Schule aufgesucht werden. Staatlich anerkannte Schulpsychologen studieren in Bayern neben einem Unterrichtsfach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt. Dieses Studium beinhaltet neben einer umfassenden Ausbildung in Diagnostik, Gesprächsführung und Kommunikationspsychologie im wesentlichen die Bereiche Klinische -, Pädagogische - und Persönlichkeitspsychologie.

Bei beiden liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im Beratungsgespräch mit Eltern und/oder Schülern. Hierfür werden Sprechzeiten ausgewiesen, oder individuelle Termin vereinbart. Über das Stattfinden von Beratungsgesprächen sowie deren Inhalt garantieren wir selbstverständlich Verschwiegenheit; andernfalls wären vertrauensvolle Gespräche nicht möglich!

Der Beratungslehrer hält darüber hinaus Verbindung zu außerschulischen Institutionen wie dem Arbeitsamt, den Bildungsberatungsstellen und dem Jugendamt. Er informiert an Elternabenden zu anstehenden Fragen der Schulzweigwahl, der möglichen Abschlüsse und Alternativen bei erzwungenem oder freiwilligem Schulabbruch. Er hält Informationsmaterial bereit und verteilt es klassenweise oder bei Bedarf an einzelne Schüler.

Die Schulpsychologin bietet neben dem beratenden Einzelgespräch auch Gruppenmaßnahmen zu pädagogisch-psychologischen Themen an. In diesem Schuljahr fand z. B. ein Trainingskurs für Schüler und Schülerinnen der zehnten Jahrgangsstufe statt, in dem diese ihr schulisches Lern- und Leistungsverhalten unter die Lupe nehmen und ihre Fähigkeiten auf diesem Gebiet erweitern konnten. Der Schulpsychologe ist darüber hinaus in den Prozess der pädagogischen Schulentwicklung eingebunden und pflegt in diesem Zusammenhang den Kontakt mit der Schulleitung und den vielen weiteren mit der Beratung und Betreuung von Schülern beauftragten Lehrkräften der Schule. Um in Einzelfällen Schülerinnen und Schüler qualifiziert an andere Stellen zu verweisen, die mehr Zeit und/oder Kompetenz haben, an dem individuellen Problem zu arbeiten, ist ein Schulpsychologe über das außerschulische Beratungsangebot in dem entsprechenden Stadtteil informiert und arbeitet mit diesen zusammen.

Franz Strunz, Susanne Friederich

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