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„Für… Gymnasien … können auf Antrag des Elternbeirats Klassenelternsprecher für alle oder einzelne Jahrgangsstufen der Schule als Helfer des Elternbeirats gewählt werden.“ (BayEUG § 64, Abs. 2)
„… Über das Verfahren der Wahl, die Amtszeit und die Aufgaben von Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher entscheidet der Elternbeirat.“ (GSO § 22)

Was machen eigentlich die KlassenelternsprecherInnen am TLG?

Die KlassenelternsprecherInnen

    - kümmern sich um eine aktuelle Klassen- und Telefonliste und verteilen sie an die Eltern,
    - laden zu Elternstammtischen oder Elternabenden ein,
    - sind Ansprechpartner für die Eltern, wenn es Fragen oder Probleme mit Lehrern gibt, soweit sie die ganze Klasse betreffen,
    - halten zu den Klassenlehrern Kontakt,
    - informieren die Eltern über aktuelle Projekte und Termine an der Schule,
    - sind ein aktiver Teil bei der Organisation des Sommerfestes,
    - motivieren die Eltern, sich an Schulaktivitäten, insbesondere am Sommerfest, zu beteiligen.

Was macht eigentlich der Elternbeirat für die KlassenelternsprecherInnen?

Der Elternbeirat

    - benennt zwei Elternbeiratsmitglieder als Ansprechpartner für die KlassenelternsprecherInnen,
    - organisiert mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Klasseneltern- sprecherInnen,
    - informiert die KlassenelternsprecherInnen regelmäßig über aktuelle Themen, Projekte und Termine am TLG,
    - sendet den KlassenlternsprecherInnen Kurzprotokolle der Elternbeiratssitzungen zur Information und evtl. Weitergabe an die Eltern,
    - besucht auf Anfrage Elternstammtische oder -abende, um über die aktuelle Arbeit des Elternbeirats zu informieren.