„Für… Gymnasien … können auf Antrag des Elternbeirats Klassenelternsprecher für alle oder einzelne Jahrgangsstufen der Schule als Helfer des Elternbeirats gewählt werden.“ (BayEUG § 64, Abs. 2)
„… Über das Verfahren der Wahl, die Amtszeit und die Aufgaben von Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher entscheidet der Elternbeirat.“ (GSO § 22)
Was machen eigentlich die KlassenelternsprecherInnen am TLG?
Die KlassenelternsprecherInnen
- kümmern sich um eine aktuelle Klassen- und Telefonliste und verteilen sie an die Eltern,
- laden zu Elternstammtischen oder Elternabenden ein,
- sind Ansprechpartner für die Eltern, wenn es Fragen oder Probleme mit Lehrern gibt, soweit sie die ganze Klasse betreffen,
- halten zu den Klassenlehrern Kontakt,
- informieren die Eltern über aktuelle Projekte und Termine an der Schule,
- sind ein aktiver Teil bei der Organisation des Sommerfestes,
- motivieren die Eltern, sich an Schulaktivitäten, insbesondere am Sommerfest, zu beteiligen.
Was macht eigentlich der Elternbeirat für die KlassenelternsprecherInnen?
Der Elternbeirat
- benennt zwei Elternbeiratsmitglieder als Ansprechpartner für die KlassenelternsprecherInnen,
- organisiert mindestens einmal jährlich ein Treffen aller Klasseneltern- sprecherInnen,
- informiert die KlassenelternsprecherInnen regelmäßig über aktuelle Themen, Projekte und Termine am TLG,
- sendet den KlassenlternsprecherInnen Kurzprotokolle der Elternbeiratssitzungen zur Information und evtl. Weitergabe an die Eltern,
- besucht auf Anfrage Elternstammtische oder -abende, um über die aktuelle Arbeit des Elternbeirats zu informieren.