Schülersprecher
Unsere aktuellen Schülersprecher
- Felix Reich
- Viola Kellerer
- Felizia Deml
- (Siri Mertinat)
(s.a. Art. 62 BayEUG, GSO § 10-12)
Zur Wahl zum Schülersprecher gibt es zwei Infos zum Download:
Definition:
Der Schülersprecher einer Schule ist einer von drei gewählten Vertretern der gesamten Schülerschaft.
Aufgaben: (siehe auch Art. 62)
· Vertretung der Schüler, ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitschüler
· Vortrag von Beschwerden, Wünschen und Anregungen aller Art bei der Schulleitung, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und einzelnen Lehrern
· Teilnahme am Schulforum als stimmberechtigtes Mitglied und Mitgestaltung der Tagesordnung
· Vorbereitung und Durchführung von Klassensprecherversammlungen – und seminaren
(z.B. auch zur Vorbereitung (Meinungsbildung) auf Sitzungen des Schulforums)
· Recht auf Information über Angelegenheiten, die die SMV betreffen durch die Schulleitung
· Weiterleitung von Informationen (z.B. von Schulleiter, Lehrern, KM, Bezirksschülersprechern) an die Schüler
· Vertretung von Mitschülern vor Lehrern, Gremien und der Schulleitung in Streitfällen
· Regelmäßige informelle Treffen mit der Schulleitung
Idealerweise institutionalisieren!
· Besuch der Lehrerkonferenz zu best. Tagesordnungspunkten (Voraussetzung: § 6 (2))
· Eigenständige/mitwirkende Planung/Durchführung von Veranstaltungen im schulischen Leben
· Teilnahme an der Bezirksaussprachetagung (= BAT)
o Die BAT findet zweimal pro Schuljahr auf Einladung des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost Herr R. Rühl statt (Schulveranstaltung!)
o Wahl der Bezirksschülersprecher
o Erarbeitung von Anfragen und Anträgen an das Kultusministerium und die Landesschülerkonferenz bzw. den Landesschülerrat
- Aussprache mit dem Ministerialbeauftragten über aktuelle Themen, Rechtsfragen und Probleme
- Fortbildungen und Austausch
Wahl der Schülersprecher:
· Für ein Schuljahr (bis zur Wahl der neuen Schülersprecher im darauffolgenden Schuljahr)
· In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen-sprecher
· Wahlberechtigt: Klassensprecher und Jahrgangsstufensprecher sowie jeweils deren Stellvertreter
· Schriftlich, geheim, getrennte Wahlgänge
· Voraussetzung: Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten
· Wahlleiter: Schulleiter oder ein von diesem beauftragter Lehrer
· Abwahl: bei Verlangen von mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten
· Ansprechpartner und Helfer:
· Die beiden anderen Schülersprecher
· Schulleitung (Informationsfluss!), Elternbeirat, Hausmeister (Veranstaltungen!), Sekretariat (!)
· Klassensprecher, Tutoren, Projektleiter und andere SMV-Aktive
· Verbindungslehrer und evtl. Stufenbetreuer
· Bezirksschülersprecher, MB-Mitarbeiter für SMV (MB-Dienststellen der Regierungsbezirke)
· Kreisjugendring und Stadtschülervertretung (helfen bei Geräten, Informationen, Referenten, Seminaren, Infos)
Grenzen und Gefahren (zur Beratung der Schülersprecher):
· Überbelastung bei mangelnder Unterstützung durch die SMV
· Absinken schulischer Leistungen durch zu viele Aktivitäten
· Zu abgehobenes Agieren der Schülersprecher mit zu wenig Bezug zur Basis
· Aufgaben, für die ausschließlich andere Gremien (z.B. Lehrerkonferenz, Elternbeirat) zuständig sind
· Überhäufung mit Kleinkram (sämtliche Beschwerden, organisatorische Angelegenheiten)
· Zwickmühle zwischen gekonntem Delegieren von Verantwortung und Alleinverantwortlichkeit als Ansprechpartner für Schulleiter, Elternbeirat etc.