Theodolinden-Gymnasium

Städtisches

Live-Casino-Spiele bieten ein aufregendes und fesselndes Glücksspielerlebnis, das den Nervenkitzel eines echten Casinos direkt an Ihre Fingerspitzen bringt. Ob Sie ein erfahrener Spieler oder ein Neuling sind, diese Spiele bieten eine authentische Atmosphäre und die Möglichkeit, mit professionellen Dealern zu interagieren - und das alles bequem von zu Hause aus. Eine Plattform, die sich durch ein außergewöhnliches Live-Casino-Erlebnis auszeichnet, ist Playem Live https://playemlive.com/de/.

Wenn Sie in die Welt der Live-Casino-Spiele eintauchen, werden Sie mit einer breiten Palette an Optionen begrüßt. Von Klassikern wie Blackjack, Roulette und Baccarat bis hin zu innovativen Spielvarianten ist für jeden Geschmack etwas dabei. Das Besondere an Live-Casino-Spielen ist, dass Sie das Geschehen in Echtzeit über hochwertiges Video-Streaming verfolgen können. Es ist, als hätten Sie einen echten Dealer direkt vor sich.

Playem Live sticht unter seinen Konkurrenten durch seine benutzerfreundliche Oberfläche, nahtloses Gameplay und vielfältige Auswahl an Spielen heraus. Mit nur wenigen Klicks können Sie sich durch die Website navigieren und eine Vielzahl von Live-Casino-Optionen erkunden, sodass keine Langeweile aufkommt. Die Plattform verfügt über modernste Technologie, die für reibungsloses Streaming und minimale Unterbrechungen sorgt, damit Sie sich auf die Spannung des Spiels konzentrieren können.

Aber es sind nicht nur die Spiele, die Playem Live zur besten Wahl machen. Die Plattform bietet auch einen einzigartigen sozialen Aspekt, der es Ihnen ermöglicht, sowohl mit den Dealern als auch mit anderen Spielern über den Live-Chat zu interagieren. Dies verleiht dem Erlebnis eine persönliche Note und lässt es sich so anfühlen, als säßen Sie an einem Tisch in einem landbasierten Casino, wo Sie sich in freundlicher Unterhaltung austauschen und gemeinsam über Gewinne freuen können.

Schülersprecher


Unsere aktuellen Schülersprecher

  • Felix Reich
  • Viola Kellerer
  • Felizia Deml
  • (Siri Mertinat)

(s.a. Art. 62 BayEUG, GSO § 10-12)

Zur Wahl zum Schülersprecher gibt es zwei Infos zum Download:

Definition:

Der Schülersprecher einer Schule ist einer von drei gewählten Vertretern der gesamten Schülerschaft.

Aufgaben: (siehe auch Art. 62)

·       Vertretung der Schüler, ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitschüler

·       Vortrag von Beschwerden, Wünschen und Anregungen aller Art bei der Schulleitung, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und einzelnen Lehrern

·       Teilnahme am Schulforum als stimmberechtigtes Mitglied und Mitgestaltung der Tagesordnung

·       Vorbereitung und Durchführung von Klassensprecherversammlungen – und seminaren
              (z.B. auch zur Vorbereitung (Meinungsbildung) auf Sitzungen des Schulforums)

·       Recht auf Information über Angelegenheiten, die die SMV betreffen durch die Schulleitung

·       Weiterleitung von Informationen (z.B. von Schulleiter, Lehrern, KM, Bezirksschülersprechern) an die Schüler

·       Vertretung von Mitschülern vor Lehrern, Gremien und der Schulleitung in Streitfällen

·       Regelmäßige informelle Treffen mit der Schulleitung
           Idealerweise institutionalisieren!

·       Besuch der Lehrerkonferenz zu best. Tagesordnungspunkten (Voraussetzung: § 6 (2))

·       Eigenständige/mitwirkende Planung/Durchführung von Veranstaltungen im schulischen Leben

·       Teilnahme an der Bezirksaussprachetagung (= BAT)

o   Die BAT findet zweimal pro Schuljahr auf Einladung des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost Herr R. Rühl statt (Schulveranstaltung!)

o   Wahl der Bezirksschülersprecher

o   Erarbeitung von Anfragen und Anträgen an das Kultusministerium und die Landesschülerkonferenz bzw. den Landesschülerrat

  • Aussprache mit dem Ministerialbeauftragten über aktuelle Themen, Rechtsfragen und Probleme
  • Fortbildungen und Austausch

Wahl der Schülersprecher:

·       Für ein Schuljahr (bis zur Wahl der neuen Schülersprecher im darauffolgenden Schuljahr)

·       In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen-sprecher

·       Wahlberechtigt: Klassensprecher und Jahrgangsstufensprecher sowie jeweils deren Stellvertreter

·       Schriftlich, geheim, getrennte Wahlgänge

·       Voraussetzung: Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten

·       Wahlleiter: Schulleiter oder ein von diesem beauftragter Lehrer

·       Abwahl: bei Verlangen von mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten

·       Ansprechpartner und Helfer:

·       Die beiden anderen Schülersprecher

·       Schulleitung (Informationsfluss!), Elternbeirat, Hausmeister (Veranstaltungen!), Sekretariat (!)

·       Klassensprecher, Tutoren, Projektleiter und andere SMV-Aktive

·       Verbindungslehrer und evtl. Stufenbetreuer

·       Bezirksschülersprecher, MB-Mitarbeiter für SMV (MB-Dienststellen der Regierungsbezirke)

·       Kreisjugendring und Stadtschülervertretung (helfen bei Geräten, Informationen, Referenten, Seminaren, Infos)

Grenzen und Gefahren (zur Beratung der Schülersprecher):

·       Überbelastung bei mangelnder Unterstützung durch die SMV

·       Absinken schulischer Leistungen durch zu viele Aktivitäten

·       Zu abgehobenes Agieren der Schülersprecher mit zu wenig Bezug zur Basis

·       Aufgaben, für die ausschließlich andere Gremien (z.B. Lehrerkonferenz, Elternbeirat) zuständig sind

·       Überhäufung mit Kleinkram (sämtliche Beschwerden, organisatorische Angelegenheiten)

·       Zwickmühle zwischen gekonntem Delegieren von Verantwortung und Alleinverantwortlichkeit als Ansprechpartner für Schulleiter, Elternbeirat etc.

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